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30.07.2012 - 11:06
Alter: 293 Tage

Maulkorb im öffentlichen Verkehr

Auch kleine Hunde brauchen einen Maulkorb!

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (§ 38) besagt:

Beförderung von Tieren

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(§ 38) Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Sie dürfen nicht auf Sitzplätzen befördert werden.

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BuslenkerInnen müssen diese Richtlinien einhalten, sie dürfen Hunde ohne Maulkorb oder Leine nicht mitnehmen. Ausgenommen sind Blinden- und Behindertenhunde. Wir bitten um Verständnis.

Nähere Infos gibt es bei allen Bahnhöfen, Servicestellen, im MOBILPUNKT Feldkirch / Oberes Rheintal und Bludenz