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11. März 2010

Linie 351/51 (Dornbirn -) Lustenau - Heerbrugg: Grenz-überschreitende Busverbindungen für Arbeit, Freizeit und Shopping

Grenzbestimmungen gelten auch im Linienbus

Die Buslinien 51 bzw. 351 (Dornbirn -) Lustenau-Heerbrugg schaffen seit gut einem Jahr einen wichtigen Lückenschluss: Sie verbinden speziell für Pendler werktags im Halbstundentakt die Bus- und Bahnnetze auf den beiden Seiten des Rheins. Auf den Fahrplanwechsel 2010 wurde die Linie von Montag bis Samstag von Heerbrugg Bahnhof bis nach Dornbirn Bahnhof verlängert. Ideal zum Erlebnis-Einkauf auf beiden Seiten des Rheins oder zum Besuch der Dornbirner Messe vom 8. bis 11. April 2010. Wichtig: Auch der Bus passiert die Grenze, ein Reisedokument ist mitzuführen und es gelten die zollrechtlichen Bestimmungen.

Seit Dezember 2008 sind die Busse der Linien 51 (Landbus Unterland) bzw. 351 (RTB Rheintal Bus) auf der Strecke Heerbrugg – Lustenau (– Dornbirn) unterwegs. Sie verbinden die Bus- und Bahnnetze von Vorarlberg und der Schweiz und haben neue Mobilitäts-Möglichkeiten vor allem für Pendler geschaffen. An die Dornbirner Messe ist die Busfahrt auf der Linie 351/51 mit gültigem Messeticket gratis. Zusätzlich wird am Messesonntag zusätzlich zwischen Heerbrugg und Dornbirn im Stundentakt gefahren.

Bedarfsorientiertes, attraktives Angebot

Kurze Fahrzeiten, moderne Fahrzeuge, gut abgestimmte Anschlüsse und attraktive Tarife laden zum Umstieg auf die Öffentlichen Verkehrsmittel ein. Die Linien 51 und 351 sind dafür ein gutes Beispiel – entwickelt und betrieben in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Kleinbusse pendeln in nur 15 Minuten zwischen Lustenau Bahnhof und dem Bahnhof Heerbrugg. An Werktagen von Montag bis Freitag sind die Busse zwischen Heerbrugg und Lustenau im Halbstundentakt unterwegs: Vom Bahnhof Heerbrugg Richtung Lustenau von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr, in der Gegenrichtung ab Lustenau Engel von 6.15 Uhr bis 19.47 Uhr. Am Samstag pendeln die Busse leicht versetzt im Stundentakt von Heerbrugg nach Dornbirn: Abfahrt Bahnhof Heerbrugg zwischen 8.00 und 18.00 Uhr bzw. Abfahrt Dornbirn Bahnhof 8.30 bis 18.30 Uhr. Der Sonntag ist betriebsfrei.

Grenzbestimmungen gelten auch im Linienbus

Für einen Grenzübertritt im Linienbus gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen; Fahrgäste müssen daher ein gültiges Reisedokument mitführen. Auch die zollrechtlichen Bestimmungen dürfen nicht vergessen werden. „Als Service für unsere Fahrgäste liegen in den Bussen der Linien 51 und 351 Infoblätter des Zolls auf“, erläutert Göpf Spirig stellvertretend für die Interreg IV Projektgruppe.

„Grenzarbeitnehmer, die im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einreisen, unterliegen diversen Einschränkungen. Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisender (und das ist die Schweiz im Verhältnis zur EU), sind innerhalb der im Merkblatt aufgeführten Freigrenzen und Freimengen abgabenfrei, soweit es sich um nichtgewerbliche Einfuhren handelt. Als Beispiele sind hier die Begrenzungen von Tabakwaren und Alkohol genannt“ ergänzt Franz Koch, Zollleiter Hohenems und zuständig für das Zollamt Wiesenrain.

„Privatpersonen müssen bei der Einreise in die Schweiz alle Waren anmelden, die für den privaten Gebrauch oder als Geschenk aus dem Ausland mitgeführt werden. Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind nur Privatwaren, die aufgrund der Freimengen und der Wertfreigrenzen abgabenfrei sind. Bei zeitweisen oder unbesetzten Grenzübergängen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Selbstdeklaration. An Grenzübergängen, bei denen die schriftliche Selbstanmeldung möglich ist, hat der Schweizer Zoll eine so genannte Anmeldebox eingerichtet. In dieser Anmeldebox liegt das Formular „Zollanmeldung im Reiseverkehr“ zum Ausfüllen bereit. Zollkontrollen können auch im Landesinneren vorgenommen werden. Bei einer solchen Kontrolle kann eine unterlassene Zollanmeldung mündlich nicht mehr nachgeholt werden und man macht sich strafbar,“ so Adj Marcus Camenisch, Postenchef beim Grenzwachtposten Rheintal.

Nähere Informationen über Freimengen und Wertfreigrenzen gibt es bei den Grenzübergängen oder im Internet unter www.bmf.gv.at/zoll bzw. www.ezv.admin.ch.

INTERREG IV-Förderung für das zusätzliche Busangebot

Die Linien 51 und 351 sind eine optimale Ergänzung für die Nahverkehrsangebote auf beiden Seiten des Rheins. Sie erschließen zusätzlich in Widnau und Au Wohn- und Arbeitsstätten. Entsprechend groß ist daher das Interesse der Gemeinden Widnau und Au - Heerbrugg auf Schweizer Seite, die dieses Mobilitätsprojekt neben dem Kanton St. Gallen und dem Land Vorarlberg finanziell unterstützen. Zusätzlich finanziert die Europäische Union das neue Busangebot für drei Jahre über das INTERREG IV-Programm Alpenrhein | Bodensee | Hochrhein mit.

Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.

Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
Mag. Sylvia Kralik, Marketing & Vertrieb

Herrengasse 12, 6800 Feldkirch

Tel.: 05522 83951-3211

sylvia.kralik@vmobil.at

 

Für Rückfragen RTB Rheintal Bus AG:

Antonia Eppisser, Leiterin Marketing & Kommunikation,
Schöntalstrasse 1, 9450 Altstätten

071 757 50 15 / Fax 071 757 30 50 / e-mail: antonia.eppisser@busost.ch