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VVV Partnerkarte

Bus- und Bahn-Kunden sind besser unterwegs:
Partner von Vollpreis-Jahreskarten-Besitzern fahren zum halben Preis

Zu jeder nicht übertragbaren Vollpreis-Jahreskarte kann der im selben Haushalt lebende Partner (Ehe oder eheähnliches Verhältnis) dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum halben Preis erwerben. Für den Nachweis der Partnerschaft im selben Haushalt genügt eine aktuelle Meldebestätigung.

Die Partnerkarte ist nicht übertragbar und in allen Servicebüros erhältlich, die Jahreskarten ausgeben. Sie können Ihre Jahreskarte auch per Bestellschein ordern. Nach Zusendung des Kupons per Post oder Fax wird Ihnen die Karte zugesandt.

Der Nachweis der Partnerschaft (Meldebestätigung) ist auch bei einer Verlängerung der Karte vorzuweisen. Die Partnerkarte gilt ausschließlich im Rahmen einer Ehe oder eines eheähnlichen Verhältnisses. Die Partnerkarte kann nicht in Verbindung mit einer ermäßigten Jahreskarte ausgestellt werden.