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Kinder

Kinder bezahlen für Einzelfahrten und Tageskarten 50% des Vollpreises. Der daraus errechnete Fahrpreis wird auf volle 10 Cent aufgerundet.

Begleitperson - Kinder

Pro Begleitperson werden zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gratis befördert. Als Begleitung können Personen ab dem 6. Lebensjahr fungieren.

Familien

Wenn mindestens ein Elternteil mit einem unversorgten Kind reist, fahren Kinder und der zweite Elternteil gratis. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil einen gültigen Fahrschein („Einzelfahrt Familie“ oder „Tageskarte Familie“, oder eine „nicht übertragbare Jahreskarte“ oder eine „nicht übertragbare Partnerkarte“) gelöst hat und als Berechtigungsnachweis eine gültige „VORTEILScard Familie“ der ÖBB PV AG, oder den „Vorarlberger Familienpass“, oder das Familienabo der Liechtenstein Bus Anstalt vorweisen kann.

SchülerInnen und Lehrlinge

SchülerInnen und Lehrlinge erhalten das Freizeitticket. Das Freizeitticket ist nicht übertragbar.

StudentInnen

StudentInnen bis zu vollendeten 26. Lebensjahr erhalten nicht übertragbare Jahreskarten sowie Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatsfahrscheine zum Sparpreis.
Nachweis: gültiger Studentenausweis oder Inskriptionsbestätigung. Nicht österreichische StaatsbürgerInnen haben zusätzlich den Bezug der Familienbeihilfe nachzuweisen.

Jugendliche

Jugendliche bis 19 Jahre (bis einen Tag vor dem 20. Geburtstag) erhalten alle Fahrscheine zum Sparpreis. Altersnachweis: 360-Card oder Ausweis.

Senioren

Senioren erhalten alle Fahrscheine zum Sparpreis. Für Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatskarten wird als Berechtigungsnachweis eine gültige „ÖBB Vorteilscard Senior“ bzw. „ÖBB Vorteilscard Senior frei" benötigt. Bei Jahreskarten genügt als Altersnachweis der Lichtbildausweis.

Frühpensionisten

Frühpensionisten erhalten Jahreskarten zum Sparpreis.
Als Berechtigungsnachweis wird der Pensionsversicherungsbescheid benötigt.

Behinderte, Blinde, Schwerkriegsbeschädigte

Behinderte erhalten alle Fahrscheine zum Sparpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich die entsprechende, gültige „ÖBB Vorteilscard Spezial“, „-Blind“ oder „-Schwerkriegsbeschädigt“ anerkannt. Ausnahme: Für nicht übertragbare Jahreskarten genügt der Invalidenausweis. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen.

Bei Blinden bzw. Behinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die eine Begleitperson bzw. einen Begleithund brauchen, werden eine Begleitperson und ein Führhund/ Partnerhund gratis befördert. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Invalidenpass eingetragen ist.

Gruppen

Personen, die in einer Gruppe von mindestens 6 Personen gemeinsam reisen, erhalten einen Gruppenfahrschein (Tageskarte für mehrere Personen). Der Preis des Gruppenfahrscheines berechnet sich aus dem Spartarif multipliziert mit der Anzahl Personen. Gruppen ab 15 Personen müssen beim Verkehrsverbund Vorarlberg bzw. dem jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden.

Kindergartengruppen

Spiel- und Kindergartengruppen inkl. der Begleitpersonen fahren im gesamten Verbundraum gratis. Als Begleitpersonen können Kindergartenpädagogen, KindergartenhelferInnen oder Eltern fungieren.
Voraussetzung: Die Fahrt wurde beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet.

Tiere

Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen oder auf dem Schoß untergebrachte lebende Tiere bis zu einem Maximalgewicht von 3 kg werden gratis mitbefördert (z. B. Schoßhunde).
Für größere Hunde (ab ca. 40 cm Schulterhöhe) werden Tages-, Wochen,- Monats- und übertragbare Jahreskarten Hund benötigt. Diese Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme von Hunden (ausschließlich mit Maulkorb) auf allen Verbundlinien.

Fahrräder

Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen,- Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von Fahrrädern auf allen Verbundlinien (exklusive Liechtensteinbusanstalt) gemäß den Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen, in denen die Fahrradmitnahme zugelassen ist, sowie auf dem gesamten Streckennetz der ÖBB PV AG und der Montafonerbahn AG auf den dafür ausgewiesenen Züge (siehe jeweils gültiger Fahrplan). Gratis befördert werden Faltfahrräder (im gefalteten Zustand) und Scooter.

Ermäßigungen

Ermäßigungen bzw. ermäßigte Fahrscheine gelten nur in Verbindung mit dem jeweiligen Berechtigungsnachweis. Beim Fahrscheinkauf im Fahrzeug sowie bei Kontrollen ist dieser unaufgefordert vorzuweisen.