Jahreskarten
Jahreskarten werden zum vollen Preis bzw. zum ermäßigten Preis ausgegeben und sind wahlweise übertragbar oder nicht übertragbar.
Ihre übertragbare Jahreskarte können Sie jemandem weitergeben/borgen. Allerdings nur an Personen in denselben Tarifstufen (z.B. Senior an Senior, nicht aber an Erwachsene). Wenn Sie Ihr Ticket verlieren, erfolgt kein Ersatz. Offene Teilzahlungsbeträge müssen bezahlt werden.
Die nicht übertragbare Jahreskarte ist Ihr ganz persönliches Ticket mit Lichtbild. Bei Verlust bekommen Sie gegen eine Ausstellgebühr von € 10.- ein neues Ticket. Partnerkarte und Jugendkarte<26 sind nicht übertragbare Jahreskarten mit spezieller Ermäßigung.
Beim Kauf einer nicht übertragbaren Jahreskarte gilt unser Familienbonus.
Jahreskarten gelten zwölf Kalendermonate, beginnend mit erstem eines Monats. Sie werden ausschließlich von den dafür vorgesehenen Ausgabestellen verkauft bzw. zurückgenommen. Sie können Ihre Jahreskarte per Bestellschein ordern. Nach Zusendung des Kupons per Post oder Fax wird Ihnen die Karte zugesandt.
Sparpreis
Zahlung
Die Zahlung kann bar, mittels Zahlschein oder bequem mittels Abbuchungsauftrag erfolgen.
Bei Jahreskarten, die mittels Abbuchungsauftrag bezahlt werden, wird in den ersten acht Monaten ein Achtel des Jahreskartentarifs abgebucht. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Ein Widerruf des Abbuchungsauftrages oder die Auflassung des Kontos ohne vorhergehende Kündigung des Abonnements berechtigen den Verkehrsverbund Vorarlberg den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Karte zurückzufordern, wenn der aushaftende Betrag noch nicht beglichen worden ist.
Wenn Sie mittels Zahlschein bezahlen wollen, senden wir Ihnen diesen gerne zu. Sie erhalten Ihr Ticket nach Eingang der Zahlung.
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf des Tickets, dass wir den bestehenden Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern werden. Wenn Sie keine Verlängerung wünschen, dann bitten wir um Kündigung. Selbstverständlich können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen zum Monatsende kündigen.
Bei Rückgabe von Jahreskarten wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate (Basis entsprechender Monatskartenfahrpreis) sowie abzüglich einer anfallenden Bearbeitungsgebühr von € 10.- rückerstattet. Laufende Monate werden dabei erst ab dem 3. Tag als volle Monate gerechnet.
Bearbeitungsgebühren
Das Entgelt für die Fahrpreisrückerstattung beträgt je Fahrausweis € 10.-. Es wird vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.
Das Entgelt für die Ersatzausstellung und Tausch von Jahreskarten beträgt € 10.-.
Können nicht übertragbare Jahreskarten bei einer Kontrolle nicht vorgewiesen werden, beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Identifizierung € 10.-.