Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen fördern Radmobilität

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können das Radfahren durch geeignete Infrastruktur und ein JobRad maßgeblich fördern und als radfreundlicher Betrieb Image gewinnen.

Mit dem Fahrrad zurückgelegte Arbeitswege sind ein Gewinn für alle.

Das Fahrrad hat auch im betrieblichen Umfeld zahlreiche Vorteile: Mitarbeitende die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, reduzieren Verkehrsspitzen und senken den Flächenbedarf für Parkflächen. Positive Gesundheitseffekte dienen der radelnden Belegschaft wie der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein fahrradfreundlicher Betrieb kann ein nachhaltiges Image aufbauen. Arbeitgeber in Vorarlberg haben mehrere Möglichkeiten, den Trend zum Zweirad und die Radmobilität noch intensiver zu fördern. Dazu zählt u.a. eine betriebliche Fahrradinfrastruktur, die beim Neubau von Betriebsstätten mitgedacht und bei Sanierungen neu gedacht werden sollte.

Radfreundliche betriebliche Infrastruktur

  • Bereitstellung von Fahrradgaragen oder überdachten Radabstellanlagen mit E-Ladestation
  • Bereitstellung von Duschen, Garderoben, Spinden und Umkleideräumlichkeiten
  • Bereitstellung einer Servicestation (Werkzeug, Pumpen)
  • Bereitstellung von Fahrrädern und Ausrüstung wie Helmen etc. für den Weg vom und zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle.
  • Bereitstellung von Diensträdern und Transporträdern für Dienstwege
  • Förderaktion „JobRad“ für privat genutzte Fahrräder

 

Radverkehr fördern mit dem JobRad

Mit dem „JobRad“-Modell wird die Anschaffung von Fahrrädern und E-Bikes gefördert. Arbeitgeber können kostenneutral oder mit eigener Kostenbeteiligung die Motivation und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden fördern. Mitarbeitende wählen bei einem lokalen Fahrradhändler das gewünschte JobRad. Es sollte grundsätzlich alltags- und straßentauglich sein, es kann jedoch auch ein Transportrad oder Faltrad sein. Klassische Sport-Rennräder oder reine Mountainbikes eignen sich nicht als JobRad. Der Arbeitgeber finanziert den Kauf der JobRäder und kann bei größeren Bestellungen Händlerrabatte erzielen. Die Kosten für die Anschaffung eines JobRads werden von den Mitarbeitenden in Form von monatlichen Raten zurückgezahlt. Ein Fahrrad kann wertmäßig auf vier oder fünf Jahre abgeschrieben werden. Nach der letzten Ratenzahlung wird das JobRad von den Mitarbeitenden um einen symbolischen Restbetrag erworben.

 

Sachbezugsfrei auch für private Fahrten

JobRäder können den Mitarbeitenden sachbezugsfrei auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Steuerreform ab 1.1.2020 wurde der Steuervorteil des E-Pkw auch dem Elektrofahrrad gewährt. So ist das Dienst-Fahrrad und Dienst-Elektrofahrrad nun vorsteuerabzugsfähig und die Privatnutzung vom Sachbezug befreit. Ab 1.1.2021 können Mitarbeiter zudem dienstliche JobRäder nutzen, ohne dadurch den Anspruch auf die Pendlerpauschale zu verlieren.

Mit dem Fahrrad zurückgelegte Arbeitswege sind ein Gewinn für alle.