Menschen mit Behinderung - Blinde
Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1/25 der normalen Sehschärfe. Zu jeder Jahreskarte kann der/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der/die PartnerIn ebenfalls körperlich beeinträchtigt oder blind, zahlt auch er/sie für die maximo Jahreskarte nur 195 Euro. Erhältlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zusätzlich eine Meldebestätigung beider Partner (darf nicht älter als 6 Monate sein).
maximo Jahreskarten können auch übertragbar, zum Sparpreis von € 364,- erworben werden. Übertragbare Jahrekarten werden bei Verlust NICHT ersetzt. Bei übertragbaren Jahreskarten maximo zum Sparpreis müssen Zweitnutzer ebenfalls Sparpreis-Voraussetzungen erfüllen wie der Käufer.
Erhältlich in allen Servicestellen mit:
- Foto (digital auf USB Stick, oder kann direkt vor Ort gemacht werden)
- Ausweis
- entsprechende Nachweise der Behinderung
- bei Partnerkarte Meldebestätigung beider Partner (maximal 6 Monate alt)
- Bei Zahlung per Abbucher unbedingt eine Bankbestätigung mitbringen, dass abgebucht werden darf