Presseinfo 13.11.2020/Mund-Nasen-Schutz auch an den Haltestellen

Seit Anfang November ist in allen Bahnhofsgebäuden, auf den Bahnsteigen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen ein abdeckender und eng anliegender Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend. Diese Schutzmaßnahme ist Teil der aktuellen Verordnung der Bundesregierung.

Das Tragen eines verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes gilt in allen Bahnhofsgebäuden, auf den Bahnsteigen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen. Foto: Lisa Mathis

Neu ist auch, dass Gesichtsvisiere (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) nicht mehr in den Öffis zulässig sind. Als Mund- Nasen-Schutz sind nur mehr eng an den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtungen erlaubt. „Für uns ist wichtig, das gesundheitliche Risiko so gering wie möglich zu halten. Wir bitten daher alle Fahrgäste, sich selbst und andere zu schützen, indem sie ihren Mund und ihre Nase bedecken“, erläutert Christian Hillbrand, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Vorarlberg (VVV), und verweist darauf, dass ein eigener Mund-Nasen-Schutz mitgebracht werden muss.

Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, sind von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgenommen. Dann darf auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet der VVV seine Fahrgäste auf jeden Fall ein ärztliches Attest mitzuführen. Von der MNS-Pflicht ausgenommen bleiben Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Mindestabstand

Die Fahrgäste werden auch weiterhin angehalten, an Haltestellen, Bahnsteigen, in Bahnhöfen und in Bus und Bahn den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Menschen - wenn möglich - einzuhalten. Aufgrund steigender Fahrgastzahlen kann es im einen oder anderen Bus oder Zug wieder enger werden. Umso wichtiger ist hier die Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes - vor allem auch das richtige Tragen dieser Masken. Der VVV setzt zu Spitzenzeiten alle verfügbaren Fahrzeuge ein, um ein größtmögliches Platzangebot zur Verfügung zu stellen.

Reduzierter Bus- und Bahnverkehr in der Nacht 

Der Bus- und Bahnverkehr verkehrt weiterhin im Normalbetrieb mit Ausnahme der Nachtschwärmerzüge und Nachtbusse: „Wir sind es unseren Fahrgästen schuldig, dass sie weiterhin zuverlässig mit Bus und Bahn zu ihren Arbeitsplätzen gelangen können. Das gilt auch für PendlerInnen im Schichtbetrieb wie etwa im Gesundheitsbereich.“, erklärt Hillbrand.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen des Verkehrsverbundes Vorarlberg rund um COVID-19 finden Sie im Corona-Infopoint oder in unseren FAQs.

Rückfragehinweis:
Astrid Felsner
PR- und Öffentlichkeitsarbeit
Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
FN186991m - LG Feldkirch
Herrengasse 10-12, A - 6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 83951 7049
Fax: +43 5522 73961
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Das Tragen eines verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes gilt in allen Bahnhofsgebäuden, auf den Bahnsteigen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen. Foto: Lisa Mathis