Mitnahme von Hunden

Hunde fahren ab 1. Juni 2026 kostenlos mit! Sie müssen mit Leine UND Maulkorb gesichert sein.

Hund mit Leine
Foto: Javier Brosch

Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht!

Bezüglich kleinen, ungefährlichen Tieren gilt § 40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen (Kfl-BefBed). Für größere Hunde, die nicht unter die Regelung „kleine, ungefährliche Tiere“ (§ 40) fallen, gilt Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.

Ohne Maulkorb und Leine ist eine Hundemitnahme möglich: 

  • Wenn der Hund in einem geschlossenen Behältnis befördert wird (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!) 
  • Für Partnerhunde für Menschen mit Behinderung
  • Für Blinden-, Führ- und Assistenzhunde
Hund mit Leine
Foto: Javier Brosch