Hunde fahren ab 1. Juni 2026 kostenlos mit! Sie müssen mit Leine UND Maulkorb gesichert sein.
Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht!
Bezüglich kleinen, ungefährlichen Tieren gilt § 40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen (Kfl-BefBed). Für größere Hunde, die nicht unter die Regelung „kleine, ungefährliche Tiere“ (§ 40) fallen, gilt Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.
Ohne Maulkorb und Leine ist eine Hundemitnahme möglich:
- Wenn der Hund in einem geschlossenen Behältnis befördert wird (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!)
- Für Partnerhunde für Menschen mit Behinderung
- Für Blinden-, Führ- und Assistenzhunde