Fahrgastrechte

Die Zufriedenheit unserer Fahrgäste ist unser erklärtes Ziel. Wir sind ständig bemüht, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen sowie unseren PartnerInnen in den Gemeindeverbänden, Stadt- und Ortsbussen das qualitative Niveau des Öffentlichen Verkehrs in Vorarlberg auszubauen.

Dazu haben wir einheitliche Qualitätsstandards definiert, die eine wichtige Basis der Zusammenarbeit innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg darstellen. Diese Standards werden im Rahmen von flächendeckend stattfindenden Qualitätskontrollen laufend überprüft. Neben diesem Qualitätsversprechen des Verkehrsverbundes Vorarlberg genießen unsere Fahrgäste weitere Rechte.

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Informationsangebot zu Fahrgastrechten: 

Bei der täglichen Beförderung von mehr als 260.000 Fahrgästen kann es leider in Einzelfällen dennoch Grund zu einer Beanstandung geben. Wir sehen dies als Chance, unseren Service laufend zu verbessern und betrachten es deshalb als wertvoll, die Kritik, Anregungen und Wünsche unserer Fahrgäste zu erfahren.

Für Beschwerden und Anregungen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich an:

Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
Bahnhofstraße 40
6800 Feldkirch
T +43 (0)5522 839 51
 

Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein!

Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen bitte per Post an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bahn/Bus
Linke Wienzeile 4/1/6
A 1060 Wien

FAQ Fahrgastrechte

  • Was kann ich tun, wenn mein Zug verspätet oder ausgefallen ist? 
    • Mein Zug hat mehr als 60 Minuten Verspätung
    • Ich habe den Anschlusszug verpasst
    • Mein Zug ist überhaupt ausgefallen

    Was kann ich tun? 

    1. Auf die Weiterfahrt verzichten, die kostenfreie Rückfahrt antreten und eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises beim Bahnunternehmen beantragen. Das Bahnunternehmen hat in diesem Fall die nicht in Anspruch genommene Strecke bzw. die gesamte Strecke, wenn die Fahrt aufgrund der Verspätung sinnlos ist, gebührenfrei zu erstatten.
    2. Die Fahrt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen (soweit das möglich ist) fortsetzen.
    3. Die Reise auf einen späteren Zeitpunkt (innerhalb eines angemessenen Zeitraumes) verschieben. Zusätzlich gilt, dass gegebenenfalls die Geltungsdauer der Fahrausweise zu verlängern ist bzw. diese für alternative Beförderungswege gültig geschrieben werden (z. B. bei den zuggebunden SparSchiene-Tickets der ÖBB).
    4. Wenn ich den letzten Anschlusszug verpasst habe: In einem Hotel übernachten bzw. ein Taxi  nutzen.  Der im Nah- und Regionalverkehr festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung beträgt 80 Euro pro Person und für eine Taxifahrt 50 Euro pro Person. Grundsätzlich  ist es ratsam, sich vorher an das jeweilige  Bahnunternehmen zu wenden.
  • Habe ich Anspruch auf Verpflegung, wenn mein Zug verspätet ist?

    Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen dem Fahrgast Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis anbieten, sofern vor Ort vorhanden und möglich.

  • Welche Entschädigungsrechte habe ich mit einer Einzel-, Wochen- oder Monatskarte?

    Wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Verspätungsentschädigung. Für Einzelfahrkarten – derzeit in Österreich nur im Fernverkehr – bedeutet das: Bei mehr als 60 Minuten erhalten Sie 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Für Hin- und Retourfahrkarten wird der anteilige Preis pro Fahrtrichtung entschädigt.

    Für Wochen- und Monatskarten (dies gilt auch für Wochen- und Monatskarten in einem Verkehrsverbund!) können die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Entschädigungshöhe selbst festlegen. 

    Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das jeweilige Unternehmen!

    ÖBB
    MBS Montafonerbahn

  • Welche Entschädigungsrechte habe ich mit einer Jahreskarte?

    Als Besitzer:in einer Jahreskarte haben Sie im Fall von vermehrten Zugverspätungen bzw. Zugausfällen (Stadtverkehr ist ausgenommen) Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent. Wird der Pünktlichkeitsgrad von 95% in einem Monat nicht erreicht, haben Sie Anspruch auf eine Rückvergütung von 10% des auf diesen Monat entfallenden Fahrpreises für die von Ihnen genutzte Strecke. Sie können sich hier anmelden. 

  • Was kann ich tun, wenn es  zu keiner für mich befriedigenden Entschädigungslösung kommt?

    Sofern ich keine oder eine nur unbefriedigende Antwort vom Bahnunternehmen erhalte oder es hinsichtlich einer Entschädigung zu keiner Einigung über die Auszahlung, deren Höhe etc. mit dem Bahnunternehmen oder dem Verkehrsverbund kommt, verhilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Bahnkunden zu ihrem Recht. Aufgabe der apf ist es, Fahrgästen von in Österreich niedergelassenen Eisenbahnunternehmen und Kund:innen nationaler Verkehrsverbünde, welche die Eisenbahn nutzen, ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht zu verhelfen. Die apf sieht sich als unabhängiger Vermittler zwischen den  Bahnunternehmen bzw. Verkehrsverbünden und ihren Kund:innen.