Mitnahme von Hunden

Hunde benötigen ein Ticket und müssen mit Leine UND Maulkorb gesichert sein.

Foto: Javier Brosch

Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung von kleinen, ungefährlichen Tieren erfolgt unentgeltlich (siehe §40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen Kfl-BefBed). Für größere Hunde gelten die Regelungen in §38 und §39 Kfl-BefBed. Hier werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten benötigt. Die Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme auf allen Verbundlinien. 

Unentgeltlich und ohne Maulkorb und Leine ist eine Hundemitnahme möglich: 

  • Wenn der Hund in einem geschlossenen Behältnis befördert wird (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!) 
  • Für Partnerhunde für Menschen mit Behinderung
  • Für Blinden-, Führ- und Assistenzhunde
Foto: Javier Brosch