Entschädigungsverfahren für Jahreskartenbesitzer:innen

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Besitzen Sie eine Jahreskarte, haben Sie im Fall von vermehrten Zugverspätungen bzw. –ausfällen auf der von Ihnen überwiegend benutzten Bahnrelation Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr (R, REX, S-Bahn) gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent. Reine Stadtverkehrskarten und Jahreskarten, die keine Bahnstrecke umfassen, sind von dieser Regelung ausgenommen (z. B. Stadtkarte Dornbirn oder Jahreskarte Egg-Andelsbuch).

Die ÖBB-Infrastruktur wertet Züge bis zu maximal 5 Minuten 29 Sekunden Verspätung als pünktlich. Ungeplante Zugausfälle gelten als Verspätung, wenn kein Schienenersatzverkehr zur Verfügung gestellt wird.

Sie können sich hier unter Angabe Ihrer Daten für das Entschädigungsverfahren registrieren.

Für Anmerkungen zu einem einzelnen Zug nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Persönliche Angaben
Bankverbindung für Erstattung
Genutzte Strecke
Einverständniserklärungen