Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Besitzen Sie eine Jahreskarte, haben Sie im Fall von vermehrten Zugverspätungen bzw. –ausfällen auf der von Ihnen überwiegend benutzten Bahnrelation Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr (R, REX, S-Bahn) gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent. Reine Stadtverkehrskarten und Jahreskarten, die keine Bahnstrecke umfassen, sind von dieser Regelung ausgenommen (z. B. Stadtkarte Dornbirn oder Jahreskarte Egg-Andelsbuch).
Die ÖBB-Infrastruktur wertet Züge bis zu maximal 5 Minuten 29 Sekunden Verspätung als pünktlich. Ungeplante Zugausfälle gelten als Verspätung, wenn kein Schienenersatzverkehr zur Verfügung gestellt wird.
Sie können sich hier unter Angabe Ihrer Daten für das Entschädigungsverfahren registrieren.