Mitnahme von Tieren
Bezüglich kleinen, ungefährlichen Tieren gilt § 40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen (Kfl-Bef-Bed).
Hunde
Hunde werden nur mit bisssicherem Maulkorb oder gleichwertigem Beißschutz befördert und es gilt Leinenpflicht! Die Beförderung erfolgt unentgeltlich. Für die Einhaltung der tierschutzkonformen Vorschriften bei allen mitgeführten Tieren ist der Fahrgast verantwortlich.
Ohne Maulkorb und Leine ist eine Hundemitnahme möglich:
- Wenn der Hund in einem geschlossenen Behältnis befördert wird (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!)
- Für Assistenzhunde gemäß § 39a BBG (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde)