Geförderte Taxi-Bons ab Mai 2026

Abbildung der Taxi-Bons vor einem Auto

Im Mai 2026 starten die plan b-Gemeinden Kennelbach, Schwarzach und Wolfurt gemeinsam eine Testphase mit geförderten Taxi-Bons. Das Angebot unterstützt Gemeindebürger:innen über 75 und gesundheitlich eingeschränkte Menschen dabei, ihre Alltagswege selbstständig zu erledigen. Die Taxi-Bons sind ab Mai 2026 in den Gemeindeämtern erhältlich.

Die plan b-Gemeinden Kennelbach, Schwarzach und Wolfurt führen im Mai 2026 geförderte Taxi-Gutscheine ein. Diese sogenannten „Taxi-Bons“ erleichtern den Alltag von älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen: Mit ihnen können z. B. Einkäufe, Besuche, Veranstaltungen oder auch Arztbesuche leichter selbstständig erledigt werden. Die Taxi-Bons ersetzen aber nicht die Fahrten auf Krankenschein oder den öffentlichen Verkehr. Wichtig ist es, dass Fahrten bei den beteiligten Taxiunternehmen möglichst früh bestellt werden. Die beteiligten Unternehmen tun das Möglichste, damit Fahrten zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt werden können. Trotzdem werden auch die Fahrgäste um Flexibilität gebeten. Die Testphase läuft vorerst bis Ende 2027. Kennelbach, Schwarzach und Wolfurt bauen dabei auf den Erfahrungen anderer plan b-Gemeinden wie Bregenz, Lochau oder Lustenau auf, die solche Fördersysteme schon umgesetzt haben. 

Wer kann die Taxi-Bons nutzen? 

Anspruch haben Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Kennelbach, Schwarzach oder Wolfurt, die

•    75 Jahre oder älter sind oder
•    Bundespflegegeld beziehen oder
•    einen Behindertenpass besitzen oder
•    eine ärztliche Bestätigung vorweisen können, dass sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. 

So funktioniert das Taxi-Bon-System

Anspruchsberechtigte Personen können ab Mai 2026 pro Monat zehn Bons direkt bei ihrer Gemeinde erwerben. Ein Bon kostet vier Euro und hat einen Wert von sieben Euro. Fahrten werden bei einem teilnehmenden Taxi-Unternehmen möglichst früh eigenständig im Voraus gebucht. Vor Fahrtbeginn muss dem Lenker/der Lenkerin die Zahlung mit dem Taxi-Bon angekündigt werden. Liegt der Fahrpreis über dem Gutscheinwert, kann der Restbetrag bar im Taxi bezahlt werden. 

Weitere Informationen folgen. 
 

Abbildung der Taxi-Bons vor einem Auto