Rechtsabbiegen für Radfahrende bei roter Ampel

Symbolbild bei dem Radfahrer vor roter Ampel steht mit Schild, das das rechtsabbiegen bei roter Ampel gewährt. Der Radfahrer biegt ab.
Quelle: Land Vorarlberg

Auch an Kreuzungen in den plan b-Gemeinden haben Radler:innen jetzt bei Rot – nach einem Stopp – freie Fahrt beim Rechtsabbiegen. Möglich macht das eine Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung. 

An Kreuzungen mit einem entsprechenden Hinweisschild dürfen Radfahrer:innen auch dann rechts abbiegen, wenn für sie das rote Ampelsignal gilt. Wichtig dabei: Vor dem Abbiegevorgang muss jedenfalls angehalten und sichergestellt werden, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.

Symbolbild bei dem Radfahrer vor roter Ampel steht mit Schild, das das rechtsabbiegen bei roter Ampel gewährt. Der Radfahrer biegt ab.
Quelle: Land Vorarlberg