Sie sind gern per Fahrrad unterwegs? Die plan b-Gemeinden unterstützen das und fördern den Neukauf von
- Fahrradanhängern zum Kindertransport (Kikis),
- Fahrradanhängern zum Lastentransport,
- Fahrradtrolleys und
- Transportfahrräder mit und ohne E-Antrieb
Förderbeträge
Radhändler
Förderkriterien für alle Kategorien
- Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Hauptwohnsitz der Antragsteller:in in einer plan b-Gemeinde.
- Für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki) müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in einer plan b-Gemeinde haben.
- Der Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), der Fahrradanhänger zum Lastentransport und der Fahrradtrolley müssen über einen Radhändler mit Service- und Reparaturmöglichkeit in einer plan b-Gemeinde (siehe Liste oben) bezogen werden. Transporträder können bei einem Radhändler in Vorarlberg gekauft werden.
- Gefördert werden nur StVO-konform ausgestattete Neu-Fahrzeuge. Es gibt keine Förderung für Gebrauchtanhänger oder gebrauchte Transporträder.
- Der Förderantrag muss in der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 12 Monate nach dem Kauf mit diesem ausgefüllten und von Förderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Antrag unter Vorlage der Originalrechnung beantragt werden.
- Pro Haushalt werden maximal je ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
Weitere Informationen gibt es bei Ihrer Gemeinde.
Status: Dezember 2025