Förderungen rund ums Fahrrad

Quelle: plan b

Die plan b-Gemeinden fördern den Neukauf von

  • Fahrradanhängern zum Kindertransport (Kikis),
  • Fahrradanhängern zum Lastentransport
  • Fahrradtrolleys und
  • Transportfahrräder mit und ohne E-Antrieb.

Förderbeträge

Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki)

50 % des Kaufpreises

max. 250 Euro

Fahrradanhänger zum Lastentransport 
 (mind. 40 kg Transportkapazität)

50 % des Kaufpreises

max. 180 Euro

Fahrradtrolley mit Anhängerkupplung

50 % des Kaufpreises

max. 120 Euro

Transportfahrrad 
 (mind. 80 kg Transportkapazität)

50 % des Kaufpreises

max. 400 Euro

Transportfahrrad mit E-Antrieb 
 (mind. 80 kg Transportkapazität)

50 % des Kaufpreises

max. 600 Euro

Radhändler

Hervis

6900 Bregenz

Rheinstraße 14

Procycle Radshop

6900 Bregenz

Kornmarktstraße 9

radikal werkstatt

6900 Bregenz

Josef-Huter-Straße 21

Radsport Drissner

6900 Bregenz

Rheinstraße 64

Zweirad Egger

6900 Bregenz

Bahnhofstraße 53

DJ’s Bikeshop

6971 Hard

Kohlplatzstraße 2a

Radwelt Hard

6971 Hard

Landstraße 9

Fahrrad Loitz

6923 Lauterach

Bundesstraße 95

Mikrofahrzeuge Stamenkov

6923 Lauterach

Montfortplatz 5

2-Rad-Holly

6890 Lustenau

Maria-Theresien-Straße 35

Pedal Piraten

6890 Lustenau

Jahnstraße 17a

Pinoccio

6890 Lustenau

Staldenstraße 1

Reini’s Bike-Shop

6890 Lustenau

Hagstraße 28

Bike Puchmayr

6922 Wolfurt

Unterlinden 25

Radcult GmbH

6922 Wolfurt

Kellhofstraße 6

Förderkriterien für alle Kategorien

  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Hauptwohnsitz der Antragsteller:in in einer plan b-Gemeinde.
  • Für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki) müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in einer plan b-Gemeinde haben.
  • Der Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), der Fahrradanhänger zum Lastentransport und der Fahrradtrolley müssen über einen Radhändler mit Service- und Reparaturmöglichkeit in einer plan b-Gemeinde (siehe Liste oben) bezogen werden. Transporträder können bei einem Radhändler in Vorarlberg gekauft werden.
  • Gefördert werden nur StVO-konform ausgestattete Neu-Fahrzeuge. Es gibt keine Förderung für Gebrauchtanhänger oder gebrauchte Transporträder.
  • Der Förderantrag muss in der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 12 Monate nach dem Kauf mit diesem ausgefüllten und von Förderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Antrag unter Vorlage der Originalrechnung beantragt werden. 
  • Pro Haushalt werden maximal je ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert. 

 

Weitere Informationen gibt es bei Ihrer Gemeinde. 

Bundesförderungen

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es beim Bund: Für die Anschaffung eines (E-)Transportrad gibt es 900 Euro (max. 50 %) und für ein (E-)Faltrad 500 Euro (max. 50 %) Förderung. Weitere Informationen dazu hier. Auch gibt es Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Mehr dazu hier

 

Stand: April 2024

 

Quelle: plan b