FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Seit Montag, den 25. Jänner, gilt in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen sowie in Bus und Bahn die FFP2-Maskenpflicht. Zudem müssen Fahrgäste einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander einhalten. Diese Schutzmaßnahmen sind Teil der aktuellen Verordnung der Bundesregierung.

Alle Fahrgäste ab 14 Jahre müssen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine einem höheren Standard entsprechende Maske im öffentlichen Verkehr tragen. Ab sechs Jahren kann stattdessen auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Ebenfalls ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Dann darf auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet der Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) seine Fahrgäste auf jeden Fall ein ärztliches Attest mitzuführen. Die Pflicht zum Tragen FFP2-Maske gilt laut Verordnung nicht, wenn diese in einer der verpflichteten Person zumutbaren Weise nicht erworben werden kann. In diesem Fall ist zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

„Wir setzen auf Ihre Unterstützung. Um für unsere Fahrgäste und MitarbeiterInnen das gesundheitliche Risiko so gering wie möglich zu halten, gilt weiterhin: Abstand halten und tragen Sie eine FFP2-Maske. Nur gemeinsam können wir diese Situation meistern“, fordert VVV-Geschäftsführer Christian Hillbrand die NutzerInnen von Bus und Bahn auf.

Mindestabstand vergrößert

Der Mindestabstand wird von einem Meter auf zwei Meter vergrößert. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte LebenspartnerInnen, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern nicht möglich, kann davon abgewichen werden.

FFP2-Masken wiederverwenden

Die Fachhochschule (FH) Münster hat zusammen mit ExpertInnen aus Virologie, Mikrobiologie, Hygiene und weiteren Fachbereichen die Wiederverwendbarkeit und Möglichkeiten zur Desinfektion von FFP2-Masken untersucht. Das Team fand heraus, dass unter bestimmten Bedingungen eine Reinigung und Wiederverwendung der Masken möglich zu sein scheint. Die Ergebnisse finden Sie hier:

Alle Informationen zu den Maßnahmen des Verkehrsverbundes Vorarlberg rund um COVID-19 finden Sie hier: www.vmobil.at/corona-infopoint oder www.vmobil.at/faqs.