Wie können wir Ihnen helfen?
COVID-19
Einen aktuellen Überblick über alle coronabedingten Maßnahmen im öffentlichen Verkehr finden Sie in unserem Corona-Infopoint.
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Muss ich im Bus und Zug einen FFP2-Maske tragen?
- Ab 25.1.2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn verpflichtend, ebenso in allen Bahnhöfen und an allen Haltestellen (im Freien und in geschlossenen Räumen).
- Alle Fahrgäste ab 14 Jahre müssen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine eine einem höheren Standard entsprechende Maske im öffentlichen Verkehr tragen. Ab sechs Jahren kann stattdessen auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
- Ebenfalls ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Dann darf auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet der Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) seine Fahrgäste auf jeden Fall ein ärztliches Attest mitzuführen. Die Pflicht zum Tragen FFP2-Maske gilt laut Verordnung nicht, wenn diese in einer der verpflichteten Person zumutbaren Weise nicht erworben werden kann. In diesem Fall ist zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
VMOBIL
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Was ist die VMOBIL Card und welche Vorteile bietet Sie mir?
Durch die Auswahl von Mobilitätsmodulen können Sie Ihre VVV-Jahreskarte zur individuellen VMOBIL Card „upgraden", die Ihre Eintrittskarte in die Welt moderner Mobilität ist. Denn wenn Sie Bus und Bahn mit weiteren Mobilitätsangeboten wie CARUSO Carsharing oder VMOBIL Radbox kombinieren und dadurch noch flexibler (v)mobil sein möchten, haben wir mit der VMOBIL Card den passenden „Schlüssel“ zu Ihrer Vorarlberger Mobilitätswelt.
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Was ist das VMOBIL Kundenportal und welche Funktionen stehen wir dort bereit?
Als VVV-JahreskartenbesitzerIn können Sie sich mit Ihrer Kartennummer und Ihrem Geburtsdatum in unserem Kundenportal ganz einfach online registrieren und weitere Mobilitätsmodule wie CARUSO Carsharing oder Ihre VMOBIL Radbox auf Ihre Karte buchen. Ihre VVV-Jahreskarte wird damit zur VMOBIL Card - Ihre persönliche Eintrittskarte in die Welt moderner Mobilität.
Das Kundenportal bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, Mailadresse und Profilbil) selbst zu verwalten und wird laufend um weitere nützliche Features erweitert.
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Was ist eine VMOBIL Radbox und wie kann ich sie buchen?
VMOBIL Radboxen sind einfach zu bedienende geschlossene Radabstellplätze, die Ihr Rad bestens schützen. Sie sind aus hochwertigem feuerverzinkten und pulverbeschichteten Stahl hergestellt und mit einem elektronischem Schließsystem versehen. Jede Box ist eine Einzelbox und kann separat gebucht und bedient werden. Mit E-Lademöglichkeit, Innenbeleuchtung und Stauraum für Helm und Regenbekleidung sind sie hochwertige Fahrradgaragen direkt am Bahnhof.
Schrittweise werden Bahnhaltestellen in Vorarlberg mit den neuen VMOBIL Radboxen ausgestattet. Die ersten Bahnhöfe sind Rankweil und Hohenems, gefolgt von Lauterach, Lustenau, Schlins-Beschling. In weiterer Folge werden im Zuge des Bahnhofumbaus Altach, Lochau-Hörbranz, Ludesch, Feldkirch, Hard-Fußbach und weitere Standorte mit VMOBIL Radboxen ausgestattet.
So nutzen Sie die VMOBIL Radbox:
- Als VVV-JahreskartenbesitzerIn registrieren Sie sich zunächst im VMOBIL Kundenportal, wählen das Modul VMOBIL Radbox und Ihre VVV-Jahreskarte wird dadurch zur VMOBIL Card. Anschließend buchen Sie auf der Buchungsplattform die gewünschte VMOBIL Radbox für einen beliebigen Zeitraum: tage-, wochen-, oder jahresweise. Während der Buchungsdauer können Sie die Radbox so oft öffnen und schließen wie Sie möchten. Zum Öffnen Ihrer VMOBIL Radbox können Sie dann stets die VMOBIL Card verwenden, die nun Öffi-Jahreskarte und Radbox-Schlüssel in einem ist.
- KundInnen, die keine VVV-Jahreskarte oder VMOBIL Card besitzen, registrieren sich direkt auf der Buchungsplattform und erhalten dann per Mail einen Code, mit dem sich die Radbox ebenfalls öffnen lässt.
Bus & Bahn
Fahrscheine
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Wo kann ich mein Ticket kaufen?
Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatskarten können in jedem Bus beim Automaten oder Fahrpersonal sowie an den ÖBB Automaten an den Bahnhöfen in Vorarlberg gelöst werden. Bitte beachten Sie, dass nur in bar mit der nächst größten Banknote bezahlt werden kann. Zudem erhalten Sie die Tickets in all unseren Servicestellen.
Jahreskarten können Sie bequem online beantragen oder ebenfalls in einer unserer Servicestellen erwerben. -
Kann ich meinen Fahrschein auch schon vorab kaufen?
Tages-, Wochen, und Monatskarten können auch vorab ausgestellt und mit dem gewünschten (Start)-Datum versehen werden. Einzelfahrten können nur am Tag der Fahrt ausgestellt werden.
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Wie lange ist mein Fahrschein gültig?
Alles Wissenswerte zu Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten finden Sie hier.
Jahreskarte
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Wo kann ich eine Jahreskarte kaufen?
Beantragen Sie Ihre maximo oder domino Jahreskarte bequem online oder in einer unserer Servicesstellen. Alles Wissenswerte rund um Ihre Jahreskarte finden Sie hier.
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Ab wann ist meine Jahreskarte gültig?
Jahreskarten werden immer beginnend mit jedem Monatsersten ausgestellt. Sie können selber entscheiden, ob bei einem Kauf im laufenden Monat Ihre Jahreskarte rückdatiert wird oder mit dem nächsten Monatsersten beginnt.
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Gibt es Ermäßigungen, die beim Kauf einer Jahreskarte geltend gemacht werden können?
Wir haben auf nahezu jedes Alter und jede Lebenssituation angepasste Tarife. Auskunft erhalten Sie in unseren aktuellen Tarifbestimmungen oder in einer unserer Servicesstellen.
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Wie kann ich meine Jahreskarte bezahlen?
Alle Informationen zu Ihrer Jahreskarte - von der Beantragung über die Bezahlung bis zur Ausstellung - finden Sie hier.
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Was muss ich tun, wenn sich mein Name ändert?
Bitte kommen Sie mit Ihrer aktuellen Jahreskarte sowie einer amtlichen Bestätigung der Namensänderung in einer unser Servicestellen vorbei. Hier wird Ihre Jahreskarte umgehend aktualisiert.
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Was muss ich tun, wenn sich der Geltungsbereich meiner Jahreskarte ändert?
Das hängt davon ab, wie lange Ihre Jahreskarte bereits gültig ist. Bitte wenden Sie sich an eine unserer Servicestellen, damit wir Ihr Anliegen individuell bearbeiten und Sie bestmöglich beraten können.
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Kann ich meinen Jahreskartenvertrag vorzeitig kündigen?
Jahreskarten können innerhalb der ersten acht Gültigkeitsmonate zu jedem Monatsersten gekündigt werden. Für jeden angefangenen Monat wird der aktuell geltende Monatskartenpreis der jeweiligen Zone verrechnet, das Restguthaben der Jahreskarte wird rückerstattet (bei laufenden Ratenzahlungen mittels Bankeinzug wird die Abbuchung gestoppt). Alles rund um die Jahreskarte finden Sie hier.
Beförderung von Tieren, Fahrrädern und sonstigen Begleitmitteln?
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Darf ich meinen Hund mitnehmen?
Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung von kleinen, ungefährlichen Tieren erfolgt unentgeltlich (siehe §40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen Kfl-BefBed). Für größere Hunde gelten die Regelungen in §38 und §39 Kfl-BefBed. Hier werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten benötigt. Die Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme auf allen Verbundlinien. Blinden-, Führ-, Assistenz- und Partnerhunde sind von der Maulkorb- und Leinenpflicht ausgenommen und werden unentgeltlich befördert. Weitere Infos finden Sie hier.
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Fahrräder, Falträder, Scooter: Welche Regeln gelten bei einer Mitnahme in Bus und Bahn?
Bahn: Falträder und Scooter können in gefaltetem Zustand (dann gelten sie als Handgepäck) gratis transportiert werden. Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Schienenverkehrsunterehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von jeweils einem Fahrrad in den dafür ausgewiesenen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des VVV (siehe jeweils gültiger Fahrplan).
Bus: Für die Beförderung von Fahrrädern auf Buslinien gelten gesonderte Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die Fahrradmitnahme im Bus ist ausnahmslos verboten. Die Fahrradmitnahme am Bus ist nur möglich, wenn dieser über einen Heckträger bzw. Fahrradanhänger verfügt. Die für Bus und Bahn gültige Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro. Fahrräder, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen für Fahrradheckträger oder Fahrradanhänger nicht geeignet sind (z.B. Sonderfahrräder, Fahrräder über 27,5 Zoll etc.) können nicht befördert werden, sofern auf einzelnen Linien nichts Anderweitiges definiert ist. Dies gilt auch für E-Bikes.
Weitere Infos finden Sie hier.
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Darf ich meinen Kinderwagen in Bus und Zug mitnehmen?
Sofern im jeweiligen Bus oder Zug genügend Platz vorhanden ist, können Kinderwägen zu jeder Zeit gerne kostenlos transportiert werden.
Fahrscheinverlust
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Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe bzw. wenn es gestohlen wurde?
Bei personifizierten, nicht übertragbaren Jahreskarten ist es jederzeit möglich, ein Ersatzticket zu erhalten. Bitte kommen Sie hierfür in einer unserer Servicestellen vorbei und füllen Sie vor Ort eine Verlustbestätigung aus. Für das Duplikat wird eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro in Rechnung gestellt. Bei minderjährigen SchülerInnen bzw. bei Lehrlingen bedarf es der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Weitere Infos zum Verlust eines Fahrscheins finden Sie hier.
Fahrscheinkontrollen
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Müssen MobilbegleiterInnen ihren Dienstausweis immer vorweisen?
MobilbegleiterInnen in Uniform tragen ihren Ausweis gut sichtbar bei sich. Bei zivilen Kontrollen wird der Ausweis auf Verlangen vorgezeigt. Leider kommt es auch vor, dass sich Fahrgäste als "Kontrolleure" ausgeben. Daher ist das Verlangen des Ausweises legitim und wichtig.
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Müssen sich SchwarzfahrerInnen ausweisen?
Wird die Strafe direkt vor Ort beglichen, ist es nicht notwendig, sich auszuweisen. Wer allerdings mit Erlagschein bezahlen möchte, muss sich ausweisen. Wird dem nicht nachgekommen, kann die Polizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen werden.
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Ich habe meinen Fahrschein das erste Mal vergessen. Muss ich dennoch eine Strafe bezahlen?
Wenn Sie einen personifizierten Fahrschein besitzen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr eingehoben. Beim Vergessen von übertragbaren Fahrscheinen (z.B. Monatskarten), wird die Strafe sofort fällig. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Ist man wegen einer Station bereits ein Schwarzfahrer?
Ja, denn jeder Fahrgast muss bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket besitzen - egal wie weit die Strecke ist, die er zurücklegen möchte.
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Bin ich ein Schwarzfahrer, wenn ich das FAIRTIQ zu spät einchecke?
Ja, denn auch hier gilt, dass das Ticket vor Fahrtantritt gelöst werden muss. Als FAIRTIQ Nutzer müssen Sie sich spätestens an der Haltestelle einchecken.
SchülerInnen und Lehrlinge
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Wo kann ich meine Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt beantragen?
Die Formulare zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sind online sowie in allen Servicestellen erhältlich. Bitte schicken Sie die ausgefüllten und bestätigten Formulare entweder per Mail an info@vmobil.at, postalisch an eine unserer Servicestellen oder geben Sie sie persönlich dort ab.
Zudem erhält jede Schule Formulare mit einem persönlichen Bestellcode zur Ausgabe an die Schüler, mit denen das Ticket online bestellt werden kann.
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Ich habe bereits eine Freifahrt zur Schule/zum Lehrbetrieb bestellt, hätte jetzt aber gerne auch für die Freizeit ein Ticket. Kann ich meine Bestellung nachträglich noch ändern?
Gerne kannst du mit deinem bereits erhaltenen Fahrschein in einer unserer Servicestellen vorbeikommen, wo wir dein Ticket nach deinen Wünschen ändern können. Der Aufpreis für deine Freizeitmobilität muss direkt vor Ort bezahlt werden. Achtung: Die nachträgliche Aufzahlung auf die ÖBB Vorteilscard Jugend ist leider nicht möglich!
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Wenn ich mich zusätzlich für die SL+ Tickets entscheide, muss ich den Schulweg dennoch anführen?
Ja, diese Angaben sind für uns ganz wichtig. Das SL+ Ticket ist ein reines Freizeitticket und hat mit dem Schul- bzw. Lehrweg nichts zu tun. Für die Weiterverrechnung der Tickets an die Fördergeber sind genaue Daten und Fahrtwege unabdingbar.
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Ich bin Lehrling - muss ich dann zwei Tickets bestellen?
Wenn die Fahrtwege zum Lehrbetrieb bzw. zur Berufsschule unterschiedlich sind, müssen auch zwei separate Tickets beantragt werden. Nur wenn die Wegstrecken korrekt auf den Tickets angeführt sind, dürfen diese auch befahren werden.
Gruppenanmeldung
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Warum soll ich meine Gruppenfahrt anmelden?
Gruppen ab zehn Personen (z.B. Schulklassen oder Vereine) können ihre Fahrten mit Bus und Bahn voranmelden. Ihre Gruppenanmeldung hilft uns, gegebenenfalls eine Kapazitätsaufstockung zum normalen Bus- und Bahnverkehr zu ermöglichen. Gruppen, die ohne Anmeldung unterwegs sind, kann der Einstieg verweigert werden, wenn die maximale Kapazität des Fahrzeuges erreicht ist und die Sicherheit durch weitere Fahrgäste nicht mehr gewährleistet werden könnte.
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Gilt meine Gruppenanmeldung als Sitzplatzreservierung und/oder Fahrschein?
Ihre Anmeldung beinhaltet das Recht auf Beförderung, jedoch nicht auf einen Sitzplatz. Sie benötigen außerdem ein gültiges Ticket.
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Welche Ermäßigungen gibt es für Gruppen?
Gruppen ab drei Personen (alle Vollzahler) erhalten Tageskarten zu einem ermäßigten Tarif (ca. 30% reduziert auf Vollpreis).
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Welche Vorlaufzeiten muss ich beachten?
Anmeldungen bis 39 Personen müssen mindestens zwei Werktage vor Fahrtantritt und vor 12:00 Uhr einlangen. Ab 40 Personen gilt eine Vorlaufzeit von acht Kalendertagen. Aus verwaltungstechnischen Gründen können wir Gruppenanmeldungen frühestens drei Wochen vor der geplanten Reise bearbeiten.
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Warum kann ich eine Gruppenfahrt erst ab 07:45h anmelden?
Gruppenfahrten sind aufgrund der morgendlichen Kapazitätsspitzen (Schüler- und Pendlerverkehr) nicht vor 07:45 Uhr möglich.
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Wird meine Gruppenanmeldung bestätigt?
Direkt nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Bestätigungsmail. Wir bitten Sie, dieses bei Fahrtantritt dem Lenker vorzuweisen. Sollte Ihre Gruppenfahrt aus Kapazitätsgründen oder anderen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie ehestmöglich eine Information per E-Mail.
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Wen kontaktiere ich, wenn ich meine Gruppenanmeldung stornieren möchte?
Wir bitten um Verständnis, dass Gruppenanmeldungen grundsätzlich verbindlich sind. Wir akzeptieren jedoch Abmeldungen bis spätestens 07:30 Uhr des angemeldeten Reisetages. Danach behalten wir uns vor, die Kosten zur Gänze zu verrechnen. Bitte antworten Sie unbedingt auf das E-Mail, das Sie direkt nach Ihrer Anmeldung von info@vmobil.at zur Bestätigung erhalten, damit wir Ihre Stornierung der richtigen Gruppenanmeldung zuordnen können.
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Muss ich Musikinstrumente oder andere große Gepäckstücke anmelden?
Wir bitten Sie, uns darüber zu informieren, wenn Sie auf Ihrer Gruppenfahrt mit großen Gepäckstücken reisen möchten (z.B. Musikinstrumente oder Rodel etc.). Schicken Sie uns dazu bitte ein Mail an info@vmobil.at
Fahrplan/Fahrplanauskunft/cleVVVer mobil App/Haltestelleninfo
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Warum kann es vorkommen, dass in der online Fahrplanauskunft bzw. in der cleVVVer mobil App eine Verbindung nicht vorgeschlagen wird, die im Fahrplanbuch angeführt wird?
Die digitale Fahrplanauskunft sucht grundsätzlich nach den schnellsten Fahrten von A nach B. Dazu verwendet das Programm die vorhandenen Fahrplandaten der benötigten Linien, sucht ideale Umsteigepunkte und kommt so zu einem Ergebnis. In diesem Ergebnis können manchmal einzelne Fahrten fehlen, weil es eine andere, schnellere Verbindung gibt - die über eine andere Strecke führen kann. Das kann den Eindruck erwecken, dass gegenüber dem Linienfahrplan ein Fehler vorhanden ist.
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Wie verlässlich sind die angegebenen Umsteigemöglichkeiten in der Fahrplanauskunft?
Wir bemühen uns sehr, realistische Umsteigezeiten vorzusehen. Trotzdem können Verspätungen dazu führen, dass die Weiterfahrt nicht mit dem angegebenen Verkehrsmittel möglich ist. Wenn eine angegebene Umsteigemöglichkeit häufig nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
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Wie verbindlich sind die angegebenen Fahrzeiten?
Es gibt keinen Anspruch auf exakte Einhaltung der Fahrzeiten. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, technische Mängel oder Stau können zu Verspätungen führen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
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Wieso bleibt der Minuten-Countdown an der Haltestelle manchmal über mehrere Minuten gleich?
Jedes Fahrzeug übermittelt mittels GPS in regelmäßigen Abständen seine Position. Hieraus wird der aktuelle Abstand zur Haltestelle ermittelt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Geschwindigkeit für die jeweilige Tageszeit und die betreffende Strecke wird dann der Abstand in einen Zeitwert umgerechnet. Dieser Wert, der Countdown bis zur Abfahrt, wird u.a. für Fahrgastinfo-Säulen, Abfahrtsmonitore und die Fahrplanauskunft herangezogen. Die Entfernung eines Fahrzeuges wird also in Minuten angegeben. Ändert sich die Position eines Fahrzeuges aus irgendeinem Grund nicht - etwa weil das Verkehrsaufkommen besonders stark ist oder andere Umstände die Weiterfahrt verzögern - ändert sich auch die Entfernung zur Haltestelle nicht. Der angezeigte Countdown bleibt somit gleich.
Rechte und Pflichten als Fahrgast
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Warum kommt es immer wieder vor, dass mir ein Bus "vor der Nase" wegfährt?
Bitte stellen Sie sich direkt an die Bushaltestelle, damit die LenkerInnen Ihren Mitfahrwunsch auch als solchen erkennen können. Bei Personen, die abseits des Haltestellenbereiches stehen oder auch erst auf diesen zugehen, kann oft nicht klar erkannt werden, ob sie mitfahren möchten.
Grenzüberschreitende Fahrten
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Ist eine Kombination der maximo Karte mit ÖBB Tickets für Fahrten über den Verbundraum hinaus möglich?
Ja. Sie können immer einen ÖBB Fahrschein für die weitere Fahrt dazu lösen. Dieser muss ab dem letzten Halt im Verbundraum dazu gestückelt werden.
Verloren/Gefunden
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Wohin kann ich mich wenden, wenn ich im Bus oder im Zug etwas verloren habe?
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anfrage schriftlich über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann so rasch wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.
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Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe bzw. wenn es gestohlen wurde?
Bei personifizierten, nicht übertragbaren Jahreskarten ist es jederzeit möglich, ein Ersatzticket zu erhalten. Bitte kommen Sie hierfür in einer unserer Servicestellen vorbei und füllen Sie vor Ort eine Verlustbestätigung aus. Für das Duplikat wird eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro in Rechnung gestellt. Bei minderjährigen SchülerInnen bzw. bei Lehrlingen bedarf es der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Weitere Infos zum Verlust eines Fahrscheins finden Sie hier.
Werbeschaltungen/Kooperationen
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich Werbung in Bus oder Bahn schalten möchte und welche Vorgaben gibt es?
Bus: Werbeschaltungen auf den Screens in den Bussen ist für Eigenwerbung und Partner des Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) vorgesehen und möglich. Für weitere Informationen bez. Mediadaten und Preisen wenden Sie sich bitte an Carmen Husjak, carmen.husjak@vmobil.at, T +43 (0)5522 839 51-7046.
Kooperationspartner des VVV im Bereich Veranstaltungen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, Werbung auf unseren Busscreens zu schalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Dietmar Haller, dietmar.haller@vmobil.at, T +43 (0)5522 839 51-7052.
Zug: Für Infos zur Plakatwerbung in den Zügen wenden Sie sich bitte an die ÖBB Werbung GmbH.
Fahrrad
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Fahrräder, Falträder, Scooter: Welche Regeln gelten bei einer Mitnahme in Bus und Bahn?
Bahn: Falträder und Scooter können in gefaltetem Zustand (dann gelten sie als Handgepäck) gratis transportiert werden. Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Schienenverkehrsunterehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von jeweils einem Fahrrad in den dafür ausgewiesenen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des VVV (siehe jeweils gültiger Fahrplan).
Bus: Für die Beförderung von Fahrrädern auf Buslinien gelten gesonderte Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die Fahrradmitnahme im Bus ist ausnahmslos verboten. Die Fahrradmitnahme am Bus ist nur möglich, wenn dieser über einen Heckträger bzw. Fahrradanhänger verfügt. Die für Bus und Bahn gültige Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro. Fahrräder, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen für Fahrradheckträger oder Fahrradanhänger nicht geeignet sind (z.B. Sonderfahrräder, Fahrräder über 27,5 Zoll etc.) können nicht befördert werden, sofern auf einzelnen Linien nichts Anderweitiges definiert ist. Dies gilt auch für E-Bikes.
Weitere Infos finden Sie hier.
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Was ist eine VMOBIL Radbox und wie kann ich sie buchen?
VMOBIL Radboxen sind einfach zu bedienende geschlossene Radabstellplätze, die Ihr Rad bestens schützen. Sie sind aus hochwertigem feuerverzinkten und pulverbeschichteten Stahl hergestellt und mit einem elektronischem Schließsystem versehen. Jede Box ist eine Einzelbox und kann separat gebucht und bedient werden. Mit E-Lademöglichkeit, Innenbeleuchtung und Stauraum für Helm und Regenbekleidung sind sie hochwertige Fahrradgaragen direkt am Bahnhof.
Schrittweise werden Bahnhaltestellen in Vorarlberg mit den neuen VMOBIL Radboxen ausgestattet. Die ersten Bahnhöfe sind Rankweil und Hohenems, gefolgt von Lauterach, Lustenau, Schlins-Beschling. In weiterer Folge werden im Zuge des Bahnhofumbaus Altach, Lochau-Hörbranz, Ludesch, Feldkirch, Hard-Fußbach und weitere Standorte mit VMOBIL Radboxen ausgestattet.
So nutzen Sie die VMOBIL Radbox:
- Als VVV-JahreskartenbesitzerIn registrieren Sie sich zunächst im VMOBIL Kundenportal, wählen das Modul VMOBIL Radbox und Ihre VVV-Jahreskarte wird dadurch zur VMOBIL Card. Anschließend buchen Sie auf der Buchungsplattform die gewünschte VMOBIL Radbox für einen beliebigen Zeitraum: tage-, wochen-, oder jahresweise. Während der Buchungsdauer können Sie die Radbox so oft öffnen und schließen wie Sie möchten. Zum Öffnen Ihrer VMOBIL Radbox können Sie dann stets die VMOBIL Card verwenden, die nun Öffi-Jahreskarte und Radbox-Schlüssel in einem ist.
- KundInnen, die keine VVV-Jahreskarte oder VMOBIL Card besitzen, registrieren sich direkt auf der Buchungsplattform und erhalten dann per Mail einen Code, mit dem sich die Radbox ebenfalls öffnen lässt.
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Wo finde ich eine Übersicht zu den beschilderten Radrouten in Vorarlberg?
Eine Radroutenübersicht finden Sie hier.
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Wie viele Radwege gibt es in Vorarlberg? Wo finde ich diese?
Derzeit gibt es über 1000 Kilometer Radrouten in Vorarlberg, ca. die Hälfte davon ist auch beschildert. Wo genau, finden Sie hier.
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Wo finde ich Radtourentipps?
Zum Beispiel bei Velotal Rheintal.
Alle beschilderten Radrouten in Vorarlberg finden Sie hier.
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Gibt es Leihräder in Vorarlberg?
Ein öffentliches Leihradsystem gibt es derzeit nicht, es gibt aber mehrere private Anbieter. Informieren Sie sich bitte in Ihrer jeweiligen Region!
Carsharing
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Welche Anbieter und welche Form von Carsharing gibt es in Vorarlberg?
In Vorarlberg gibt es aktuell ausschließlich stationsbasiertes Carsharing. Anbieter sind CARUSO Carsharing und ÖBB Rail&Drive.
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Wie aktiviere ich das CARUSO MODUL für die VMOBIL Card und profitiere von der reduzierten Mitgliedsgebühr?
Das CARUSO Modul können Sie bei jeder Servicestelle des Verkehrsverbund Vorarlberg auf Ihre VMOBIL Card buchen lassen - egal ob als bestehende/r KundIn oder NeukundIn von CARUSO Carsharing (NeukundInnen müssen vor Ort noch den Kundenvertrag ausfüllen). Wir erhalten anschließend alle notwendigen Daten von der Servicestelle und schalten Sie dann im Normalfall innerhalb von 24 Stunden für CARUSO frei.
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Wie kann ich ein CARUSO Fahrzeug buchen?
Loggen Sie sich über www.carusocarsharing.com ein und Sie werden direkt zu den verfügbaren Fahrzeugen weitergeleitet. Wählen Sie das gewünschte Fahrzeug aus und reservieren Sie mit gedrückter linker Maustaste den bevorzugten Termin. Passen Sie die Zeit wenn nötig nochmals an und drücken Sie auf „Speichern“.
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Wie öffne ich das CARUSO Fahrzeug?
Ab Reservierungsbeginn kann das reservierte CARUSO Auto mit der Kundenkarte geöffnet werden. Dazu bitte die Kundenkarte an den Kartenleser bei der Windschutzscheibe halten. Der Kartenleser blinkt grün und das Auto öffnet sich.
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Wie starte ich das reservierte CARUSO-Auto?
Im Handschuhfach aller CARUSO Carsharing Autos befindet sich eine Fahrzeuganleitung. In der Anleitung wird beschrieben, wie das Auto in Betrieb genommen wird, wie bei Zwischenstopps vorzugehen ist und wie das Auto am Ende der Reservierung zu hinterlassen ist. Zusätzlich finden Sie alle wichtigen Informationen zum Laden oder Verhalten bei Unfällen.
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Muss das Fahrzeug immer an denselben CARUSO-Standort zurückgestellt werden?
CARUSO betreibt stationsbasiertes Carsharing mit Elektrofahrzeugen. Dies setzt einen reservierten Parkplatz und eine entsprechende Ladeinfrastruktur voraus. Deshalb müssen die Fahrzeuge immer wieder an den Ausgangsstandort zurückgestellt und an die Ladesäule gehängt werden.
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Muss ich das E-Auto nach der Fahrt bei der CARUSO-Ladestation anstecken?
Am Ende einer Reservierung muss das E-Auto immer an den ursprünglichen Standort zurückgebracht und an die Ladestation angesteckt werden. Damit wird sichergestellt, dass die/der nächste NutzerIn auch ein geladenes Auto zur Verfügung hat.
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Kann ich meine CARUSO-Mitgliedschaft jederzeit kündigen?
Wenn du deine Mitgliedschaft bei CARUSO beenden möchtest, schreibe uns einfach ein E-Mail, dass du unser Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest und wir beenden deine Mitgliedschaft. Eine Kündigung ist immer quartalsweise möglich.
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Wie wird CARUSO Carsharing abgerechnet?
Die Abrechnung findet immer am Anfang des Folgemonats für den vergangenen Monat statt. Die Monatsabrechnung beinhaltet sämtliche Reservierungen des Monats sowie die monatliche Mitgliedsgebühr.
Die aktuellen Gebühren und Tarife finden Sie auf der Tarif- und Gebührenliste unter www.carusocarsharing.com