Wie können wir Ihnen helfen?
Klimaticket VMOBIL
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Was ist das Klimaticket VMOBIL?
Das Klimaticket VMOBIL ersetzt die bisherige Jahreskarte. Es gilt für Bus und Bahn im ganzen Land Vorarlberg samt Grenzorten in den Nachbarländern. Zudem kann das Klimaticket VMOBIL mit Mobilitätsangeboten wie VMOBIL Radboxen und CARUSO Carsharing erweitert werden: ganz einfach auf unserem Kundenportal vmobil.at/kundenportal
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Ab wann ist das Klimaticket VMOBIL gültig?
Der Vorverkauf beginnt am 1. Oktober 2021. Gültig wird es dann ab dem 1. November 2021 sein.
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Wo erhalte ich das Klimaticket VMOBIL?
Das KlimaTicket VMOBIL ist in allen Verkaufs- und Servicestellen des Verkehrsverbundes Vorarlberg erhältlich. Zudem ist es möglich, das Ticket online zu bestellen (ab 1. Oktober).
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Was kostet das Klimaticket VMOBIL und gibt es einen Rabatt?
Die Preise für alle Tickets sind in unserer Tariftabelle aufgelistet - Schauen Sie rein!
Sowohl für Bestands- als auch Neukund:innen wird aktuell ein einmaliger Rabatt beim Erwerb eines Klimaticket VMOBIL (Gültigkeitsbereich maximo) gewährt:
- Vollpreiszahler:innen erhalten einen Rabatt in Höhe von 30 Euro,
- Senior:innen und Menschen mit Behinderung können sich über einen Rabatt in Höhe von 20 Euro freuen,
- junge Erwachsene bis 26 Jahre über einen Rabatt in Höhe von 15 Euro.
Mit einem KlimaTicket VMOBIL Classic ist man z.B. auch 2022 für unter einem Euro am Tag im ganzen Land mit Bus und Bahn ein Jahr lang unterwegs!
Beispiele:
- Klimaticket VMOBIL Classic: 393 EUR minus 30 EUR Rabatt = 363 EUR
- Klimaticket VMOBIL Senior: 275 EUR minus 20 EUR Rabatt = 255 EUR
- Klimaticket VMOBIL Jugend: 207 EUR minus 15 EUR Rabatt = 192 EUR
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Kann der Rabatt rückwirkend in Anspruch genommen werden?
Das ist leider nicht möglich. Die Dauer von einem Jahr zielt aber darauf ab, dass alle Bestandskund:innen in den Genuss des Rabatts kommen.
Wenn Sie z.B. im August 2021 die maximo Jahreskarte erworben haben, kann der Rabatt zwar nicht auf die im Jahr 2021 erworbene Jahreskarte angewendet werden, sehr wohl aber bei der Verlängerung im August 2022.
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Welche Ermäßigungen gibt es noch für das Klimaticket VMOBIL?
Neben den Rabatten, die vom 1. November 2021 bis zum 31.10.2022 gewährt werden, wird es für das Klimaticket VMOBIL die gleichen Ermäßigungsmöglichkeiten wie bei der maximo Jahreskarte geben.
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Können meine bisherigen Module der VMOBIL Card auf das Klimaticket VMOBIL übertragen werden oder muss ich immer zwei Karten mitführen?
Die Module können übernommen werden.
Eines für alle: das Klimaticket Ö
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Klimaticket Österreich
Mit dem Klimaticket Ö ist es ab 26. Oktober möglich, ein Jahr alle Linienverkehre in einem bestimmten Gebiet zu nutzen: regional, überregional und österreichweit. Alle aktuellen Infos zum Klimaticket Ö finden Sie immer aktuell hier.
COVID-19
Einen aktuellen Überblick über alle coronabedingten Maßnahmen im öffentlichen Verkehr finden Sie in unserem Corona-Infopoint.
VMOBIL
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Was ist das VMOBIL Kundenportal und welche Funktionen stehen wir dort bereit?
Als VVV-JahreskartenbesitzerIn können Sie sich mit Ihrer Kartennummer und Ihrem Geburtsdatum in unserem Kundenportal ganz einfach online registrieren und weitere Mobilitätsmodule wie CARUSO Carsharing oder Ihre VMOBIL Radbox auf Ihre Karte buchen. Ihre VVV-Jahreskarte wird damit zur VMOBIL Card - Ihre persönliche Eintrittskarte in die Welt moderner Mobilität.
Das Kundenportal bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, Mailadresse und Profilbil) selbst zu verwalten und wird laufend um weitere nützliche Features erweitert.
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Was ist eine VMOBIL Radbox und wie kann ich sie buchen?
VMOBIL Radboxen sind einfach zu bedienende geschlossene Radabstellplätze, die Ihr Rad bestens schützen. Sie sind aus hochwertigem feuerverzinkten und pulverbeschichteten Stahl hergestellt und mit einem elektronischem Schließsystem versehen. Jede Box ist eine Einzelbox und kann separat gebucht und bedient werden. Mit E-Lademöglichkeit, Innenbeleuchtung und Stauraum für Helm und Regenbekleidung sind sie hochwertige Fahrradgaragen direkt am Bahnhof.
Schrittweise werden Bahnhaltestellen in Vorarlberg mit den neuen VMOBIL Radboxen ausgestattet. Die ersten Bahnhöfe sind Rankweil und Hohenems, gefolgt von Lauterach, Lustenau, Schlins-Beschling. In weiterer Folge werden im Zuge des Bahnhofumbaus Altach, Lochau-Hörbranz, Ludesch, Feldkirch, Hard-Fußbach und weitere Standorte mit VMOBIL Radboxen ausgestattet.
So nutzen Sie die VMOBIL Radbox:
- Als VVV-JahreskartenbesitzerIn registrieren Sie sich zunächst im VMOBIL Kundenportal, wählen das Modul VMOBIL Radbox und Ihre VVV-Jahreskarte wird dadurch zur VMOBIL Card. Anschließend buchen Sie auf der Buchungsplattform die gewünschte VMOBIL Radbox für einen beliebigen Zeitraum: tage-, wochen-, oder jahresweise. Während der Buchungsdauer können Sie die Radbox so oft öffnen und schließen wie Sie möchten. Zum Öffnen Ihrer VMOBIL Radbox können Sie dann stets die VMOBIL Card verwenden, die nun Öffi-Jahreskarte und Radbox-Schlüssel in einem ist.
- KundInnen, die keine VVV-Jahreskarte oder VMOBIL Card besitzen, registrieren sich direkt auf der Buchungsplattform und erhalten dann per Mail einen Code, mit dem sich die Radbox ebenfalls öffnen lässt.
Bus & Bahn
Fahrscheine
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Wo kann ich mein Ticket kaufen?
Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatskarten können in jedem Bus beim Automaten oder Fahrpersonal sowie an den ÖBB Automaten an den Bahnhöfen in Vorarlberg gelöst werden. Bitte beachten Sie, dass nur in bar mit der nächst größten Banknote bezahlt werden kann. Zudem erhalten Sie die Tickets in all unseren Servicestellen.
Jahreskarten können Sie bequem online beantragen oder ebenfalls in einer unserer Servicestellen erwerben. -
Kann ich meinen Fahrschein auch schon vorab kaufen?
Tages-, Wochen, und Monatskarten können auch vorab ausgestellt und mit dem gewünschten (Start)-Datum versehen werden. Einzelfahrten können nur am Tag der Fahrt ausgestellt werden.
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Wie lange ist mein Fahrschein gültig?
Alles Wissenswerte zu Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten finden Sie hier.
Beförderung von Tieren, Fahrrädern und sonstigen Begleitmitteln?
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Darf ich meinen Hund mitnehmen?
Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung von kleinen, ungefährlichen Tieren erfolgt unentgeltlich (siehe §40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen Kfl-BefBed). Für größere Hunde gelten die Regelungen in §38 und §39 Kfl-BefBed. Hier werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten benötigt. Die Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme auf allen Verbundlinien. Blinden-, Führ-, Assistenz- und Partnerhunde sind von der Maulkorb- und Leinenpflicht ausgenommen und werden unentgeltlich befördert. Weitere Infos finden Sie hier.
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Fahrräder, Falträder, Scooter: Welche Regeln gelten bei einer Mitnahme in Bus und Bahn?
Bahn: Falträder und Scooter können in gefaltetem Zustand (dann gelten sie als Handgepäck) gratis transportiert werden. Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Schienenverkehrsunterehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von jeweils einem Fahrrad in den dafür ausgewiesenen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des VVV (siehe jeweils gültiger Fahrplan).
Bus: Für die Beförderung von Fahrrädern auf Buslinien gelten gesonderte Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die Fahrradmitnahme im Bus ist ausnahmslos verboten. Die Fahrradmitnahme am Bus ist nur möglich, wenn dieser über einen Heckträger bzw. Fahrradanhänger verfügt. Die für Bus und Bahn gültige Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro. Fahrräder, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen für Fahrradheckträger oder Fahrradanhänger nicht geeignet sind (z.B. Sonderfahrräder, Fahrräder über 27,5 Zoll etc.) können nicht befördert werden, sofern auf einzelnen Linien nichts Anderweitiges definiert ist. Dies gilt auch für E-Bikes.
Weitere Infos finden Sie hier.
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Darf ich meinen Kinderwagen in Bus und Zug mitnehmen?
Sofern im jeweiligen Bus oder Zug genügend Platz vorhanden ist, können Kinderwägen zu jeder Zeit gerne kostenlos transportiert werden.
Fahrscheinverlust
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Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe bzw. wenn es gestohlen wurde?
Bei personifizierten, nicht übertragbaren Jahreskarten ist es jederzeit möglich, ein Ersatzticket zu erhalten. Bitte kommen Sie hierfür in einer unserer Servicestellen vorbei und füllen Sie vor Ort eine Verlustbestätigung aus. Für das Duplikat wird eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro in Rechnung gestellt. Bei minderjährigen SchülerInnen bzw. bei Lehrlingen bedarf es der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Weitere Infos zum Verlust eines Fahrscheins finden Sie hier.
Fahrscheinkontrollen
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Müssen Mobilbegleiter:innen ihren Dienstausweis immer vorweisen?
Mobilbegleiter:innen in Uniform tragen ihren Ausweis gut sichtbar bei sich. Bei zivilen Kontrollen wird der Ausweis auf Verlangen vorgezeigt. Leider kommt es auch vor, dass sich Fahrgäste als "Kontrolleure" ausgeben. Daher ist das Verlangen des Ausweises legitim und wichtig.
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Müssen sich Personen, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, ausweisen?
Wird die Strafe direkt vor Ort beglichen, ist es nicht notwendig, sich auszuweisen. Wer allerdings mit Erlagschein bezahlen möchte, muss sich ausweisen. Wird dem nicht nachgekommen, kann die Polizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen werden.
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Ich habe meinen Fahrschein das erste Mal vergessen. Muss ich dennoch eine Strafe bezahlen?
Wenn Sie einen personifizierten Fahrschein besitzen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr eingehoben. Beim Vergessen von übertragbaren Fahrscheinen (z.B. Monatskarten), wird die Strafe sofort fällig. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Ist man wegen einer Station bereits ohne gültigen Fahrschein unterwegs?
Ja, denn jeder Fahrgast muss bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket besitzen - egal wie weit die Strecke ist, die er zurücklegen möchte.
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Bin ich bereits mit einem gültigen Fahrschein unterwegs, auch wenn ich das FAIRTIQ zu spät einchecke?
Nein, denn auch hier gilt, dass das Ticket vor Fahrtantritt gelöst werden muss. Als FAIRTIQ Nutzer:in müssen Sie sich spätestens an der Haltestelle einchecken.
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Ich habe ein Anliegen zu einer Fahrgeldnachforderung
Kontrolle durch den VVV:
Bitte wenden Sie sich an eine unserer Servicestellen oder per E-Mail. Auf diesem Wege können Sie auch ein personalisiertes Ticket nachreichen. Die Frist für die nachträgliche Vorlage beträgt zehn Tage ab dem Datum der Kontrolle.
Kontrolle durch die ÖBB:
Bitte wenden Sie sich an die auf dem Beleg angegebenen Kontaktdaten. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.oebb.at/fgn.
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung einer Fahrgeldnachforderung ist grundsätzlich zulässig. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, an den angegebenen Stellen Einspruch zu erheben. Einsprüche werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Forderung erhalten Sie eine Mahnung, bevor z. B. ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.
Schüler:innen und Lehrlinge
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Wo kann ich meine Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt beantragen?
Die Formulare zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sind online sowie in allen Servicestellen erhältlich. Bitte schicken Sie die ausgefüllten und bestätigten Formulare entweder per Mail an info@vmobil.at, postalisch an eine unserer Servicestellen oder geben Sie sie persönlich dort ab.
Zudem erhält jede Schule Formulare mit einem persönlichen Bestellcode zur Ausgabe an die Schüler, mit denen das Ticket online bestellt werden kann.
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Ich habe bereits eine Freifahrt zur Schule/zum Lehrbetrieb bestellt, hätte jetzt aber gerne auch für die Freizeit ein Ticket. Kann ich meine Bestellung nachträglich noch ändern?
Gerne kannst du mit deinem bereits erhaltenen Fahrschein in einer unserer Servicestellen vorbeikommen, wo wir dein Ticket nach deinen Wünschen ändern können. Der Aufpreis für deine Freizeitmobilität muss direkt vor Ort bezahlt werden. Achtung: Die nachträgliche Aufzahlung auf die ÖBB Vorteilscard Jugend ist leider nicht möglich!
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Wenn ich mich zusätzlich für die SL+ Tickets entscheide, muss ich den Schulweg dennoch anführen?
Ja, diese Angaben sind für uns ganz wichtig. Das SL+ Ticket ist ein reines Freizeitticket und hat mit dem Schul- bzw. Lehrweg nichts zu tun. Für die Weiterverrechnung der Tickets an die Fördergeber sind genaue Daten und Fahrtwege unabdingbar.
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Ich bin Lehrling - muss ich dann zwei Tickets bestellen?
Wenn die Fahrtwege zum Lehrbetrieb bzw. zur Berufsschule unterschiedlich sind, müssen auch zwei separate Tickets beantragt werden. Nur wenn die Wegstrecken korrekt auf den Tickets angeführt sind, dürfen diese auch befahren werden.
Gruppenanmeldung
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Warum soll ich meine Gruppenfahrt anmelden?
Gruppen ab zehn Personen (z.B. Schulklassen oder Vereine) können ihre Fahrten mit Bus und Bahn voranmelden. Ihre Gruppenanmeldung hilft uns, gegebenenfalls eine Kapazitätsaufstockung zum normalen Bus- und Bahnverkehr zu ermöglichen. Gruppen, die ohne Anmeldung unterwegs sind, kann der Einstieg verweigert werden, wenn die maximale Kapazität des Fahrzeuges erreicht ist und die Sicherheit durch weitere Fahrgäste nicht mehr gewährleistet werden könnte.
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Gilt meine Gruppenanmeldung als Sitzplatzreservierung und/oder Fahrschein?
Ihre Anmeldung beinhaltet das Recht auf Beförderung, jedoch nicht auf einen Sitzplatz. Sie benötigen außerdem ein gültiges Ticket.
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Welche Ermäßigungen gibt es für Gruppen?
Gruppen ab drei Personen (alle Vollzahler) erhalten Tageskarten zu einem ermäßigten Tarif (ca. 30% reduziert auf Vollpreis).
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Welche Vorlaufzeiten muss ich beachten?
Anmeldungen bis 39 Personen müssen mindestens zwei Werktage vor Fahrtantritt und vor 12:00 Uhr einlangen. Ab 40 Personen gilt eine Vorlaufzeit von acht Kalendertagen. Aus verwaltungstechnischen Gründen können wir Gruppenanmeldungen frühestens drei Wochen vor der geplanten Reise bearbeiten.
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Warum kann ich eine Gruppenfahrt erst ab 07:45h anmelden?
Gruppenfahrten sind aufgrund der morgendlichen Kapazitätsspitzen (Schüler- und Pendlerverkehr) nicht vor 07:45 Uhr möglich.
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Wird meine Gruppenanmeldung bestätigt?
Direkt nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Bestätigungsmail. Wir bitten Sie, dieses bei Fahrtantritt dem Lenker vorzuweisen. Sollte Ihre Gruppenfahrt aus Kapazitätsgründen oder anderen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie ehestmöglich eine Information per E-Mail.
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Wen kontaktiere ich, wenn ich meine Gruppenanmeldung stornieren möchte?
Wir bitten um Verständnis, dass Gruppenanmeldungen grundsätzlich verbindlich sind. Wir akzeptieren jedoch Abmeldungen bis spätestens 07:30 Uhr des angemeldeten Reisetages. Danach behalten wir uns vor, die Kosten zur Gänze zu verrechnen. Bitte antworten Sie unbedingt auf das E-Mail, das Sie direkt nach Ihrer Anmeldung von info@vmobil.at zur Bestätigung erhalten, damit wir Ihre Stornierung der richtigen Gruppenanmeldung zuordnen können.
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Muss ich Musikinstrumente oder andere große Gepäckstücke anmelden?
Wir bitten Sie, uns darüber zu informieren, wenn Sie auf Ihrer Gruppenfahrt mit großen Gepäckstücken reisen möchten (z.B. Musikinstrumente oder Rodel etc.). Schicken Sie uns dazu bitte ein Mail an info@vmobil.at
Fahrplan/Fahrplanauskunft/cleVVVer mobil App/Haltestelleninfo
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Warum kann es vorkommen, dass in der online Fahrplanauskunft bzw. in der cleVVVer mobil App eine Verbindung nicht vorgeschlagen wird, die im Fahrplanbuch angeführt wird?
Die digitale Fahrplanauskunft sucht grundsätzlich nach den schnellsten Fahrten von A nach B. Dazu verwendet das Programm die vorhandenen Fahrplandaten der benötigten Linien, sucht ideale Umsteigepunkte und kommt so zu einem Ergebnis. In diesem Ergebnis können manchmal einzelne Fahrten fehlen, weil es eine andere, schnellere Verbindung gibt - die über eine andere Strecke führen kann. Das kann den Eindruck erwecken, dass gegenüber dem Linienfahrplan ein Fehler vorhanden ist.
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Wie verlässlich sind die angegebenen Umsteigemöglichkeiten in der Fahrplanauskunft?
Wir bemühen uns sehr, realistische Umsteigezeiten vorzusehen. Trotzdem können Verspätungen dazu führen, dass die Weiterfahrt nicht mit dem angegebenen Verkehrsmittel möglich ist. Wenn eine angegebene Umsteigemöglichkeit häufig nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
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Wie verbindlich sind die angegebenen Fahrzeiten?
Es gibt keinen Anspruch auf exakte Einhaltung der Fahrzeiten. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, technische Mängel oder Stau können zu Verspätungen führen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
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Wieso bleibt der Minuten-Countdown an der Haltestelle manchmal über mehrere Minuten gleich?
Jedes Fahrzeug übermittelt mittels GPS in regelmäßigen Abständen seine Position. Hieraus wird der aktuelle Abstand zur Haltestelle ermittelt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Geschwindigkeit für die jeweilige Tageszeit und die betreffende Strecke wird dann der Abstand in einen Zeitwert umgerechnet. Dieser Wert, der Countdown bis zur Abfahrt, wird u.a. für Fahrgastinfo-Säulen, Abfahrtsmonitore und die Fahrplanauskunft herangezogen. Die Entfernung eines Fahrzeuges wird also in Minuten angegeben. Ändert sich die Position eines Fahrzeuges aus irgendeinem Grund nicht - etwa weil das Verkehrsaufkommen besonders stark ist oder andere Umstände die Weiterfahrt verzögern - ändert sich auch die Entfernung zur Haltestelle nicht. Der angezeigte Countdown bleibt somit gleich.
Rechte und Pflichten als Fahrgast
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Warum kommt es immer wieder vor, dass mir ein Bus "vor der Nase" wegfährt?
Bitte stellen Sie sich direkt an die Bushaltestelle, damit die LenkerInnen Ihren Mitfahrwunsch auch als solchen erkennen können. Bei Personen, die abseits des Haltestellenbereiches stehen oder auch erst auf diesen zugehen, kann oft nicht klar erkannt werden, ob sie mitfahren möchten.
Grenzüberschreitende Fahrten
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Ist eine Kombination der maximo Karte mit ÖBB Tickets für Fahrten über den Verbundraum hinaus möglich?
Ja. Sie können immer einen ÖBB Fahrschein für die weitere Fahrt dazu lösen. Dieser muss ab dem letzten Halt im Verbundraum dazu gestückelt werden.
Verloren/Gefunden
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Wohin kann ich mich wenden, wenn ich im Bus oder im Zug etwas verloren habe?
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anfrage schriftlich über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann so rasch wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.
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Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe bzw. wenn es gestohlen wurde?
Bei personifizierten, nicht übertragbaren Jahreskarten ist es jederzeit möglich, ein Ersatzticket zu erhalten. Bitte kommen Sie hierfür in einer unserer Servicestellen vorbei und füllen Sie vor Ort eine Verlustbestätigung aus. Für das Duplikat wird eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro in Rechnung gestellt. Bei minderjährigen SchülerInnen bzw. bei Lehrlingen bedarf es der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Weitere Infos zum Verlust eines Fahrscheins finden Sie hier.
Werbeschaltungen/Kooperationen
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich Werbung in Bus oder Bahn schalten möchte und welche Vorgaben gibt es?
Bus: Werbeschaltungen auf den Screens in den Bussen ist für Eigenwerbung und Partner des Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) vorgesehen und möglich. Für weitere Informationen bez. Mediadaten und Preisen wenden Sie sich bitte an Carmen Husjak, carmen.husjak@vmobil.at, T +43 (0)5522 839 51-7046.
Kooperationspartner des VVV im Bereich Veranstaltungen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, Werbung auf unseren Busscreens zu schalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Dietmar Haller, dietmar.haller@vmobil.at, T +43 (0)5522 839 51-7052.
Zug: Für Infos zur Plakatwerbung in den Zügen wenden Sie sich bitte an die ÖBB Werbung GmbH.
Fahrrad
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Fahrräder, Falträder, Scooter: Welche Regeln gelten bei einer Mitnahme in Bus und Bahn?
Bahn: Falträder und Scooter können in gefaltetem Zustand (dann gelten sie als Handgepäck) gratis transportiert werden. Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Schienenverkehrsunterehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von jeweils einem Fahrrad in den dafür ausgewiesenen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des VVV (siehe jeweils gültiger Fahrplan).
Bus: Für die Beförderung von Fahrrädern auf Buslinien gelten gesonderte Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die Fahrradmitnahme im Bus ist ausnahmslos verboten. Die Fahrradmitnahme am Bus ist nur möglich, wenn dieser über einen Heckträger bzw. Fahrradanhänger verfügt. Die für Bus und Bahn gültige Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro. Fahrräder, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen für Fahrradheckträger oder Fahrradanhänger nicht geeignet sind (z.B. Sonderfahrräder, Fahrräder über 27,5 Zoll etc.) können nicht befördert werden, sofern auf einzelnen Linien nichts Anderweitiges definiert ist. Dies gilt auch für E-Bikes.
Weitere Infos finden Sie hier.
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Was ist eine VMOBIL Radbox und wie kann ich sie buchen?
VMOBIL Radboxen sind einfach zu bedienende geschlossene Radabstellplätze, die Ihr Rad bestens schützen. Sie sind aus hochwertigem feuerverzinkten und pulverbeschichteten Stahl hergestellt und mit einem elektronischem Schließsystem versehen. Jede Box ist eine Einzelbox und kann separat gebucht und bedient werden. Mit E-Lademöglichkeit, Innenbeleuchtung und Stauraum für Helm und Regenbekleidung sind sie hochwertige Fahrradgaragen direkt am Bahnhof.
Schrittweise werden Bahnhaltestellen in Vorarlberg mit den neuen VMOBIL Radboxen ausgestattet. Die ersten Bahnhöfe sind Rankweil und Hohenems, gefolgt von Lauterach, Lustenau, Schlins-Beschling. In weiterer Folge werden im Zuge des Bahnhofumbaus Altach, Lochau-Hörbranz, Ludesch, Feldkirch, Hard-Fußbach und weitere Standorte mit VMOBIL Radboxen ausgestattet.
So nutzen Sie die VMOBIL Radbox:
- Als VVV-JahreskartenbesitzerIn registrieren Sie sich zunächst im VMOBIL Kundenportal, wählen das Modul VMOBIL Radbox und Ihre VVV-Jahreskarte wird dadurch zur VMOBIL Card. Anschließend buchen Sie auf der Buchungsplattform die gewünschte VMOBIL Radbox für einen beliebigen Zeitraum: tage-, wochen-, oder jahresweise. Während der Buchungsdauer können Sie die Radbox so oft öffnen und schließen wie Sie möchten. Zum Öffnen Ihrer VMOBIL Radbox können Sie dann stets die VMOBIL Card verwenden, die nun Öffi-Jahreskarte und Radbox-Schlüssel in einem ist.
- KundInnen, die keine VVV-Jahreskarte oder VMOBIL Card besitzen, registrieren sich direkt auf der Buchungsplattform und erhalten dann per Mail einen Code, mit dem sich die Radbox ebenfalls öffnen lässt.
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Wo finde ich eine Übersicht zu den beschilderten Radrouten in Vorarlberg?
Eine Radroutenübersicht finden Sie hier.
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Wie viele Radwege gibt es in Vorarlberg? Wo finde ich diese?
Derzeit gibt es über 1000 Kilometer Radrouten in Vorarlberg, ca. die Hälfte davon ist auch beschildert. Wo genau, finden Sie hier.
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Wo finde ich Radtourentipps?
Zum Beispiel bei Velotal Rheintal.
Alle beschilderten Radrouten in Vorarlberg finden Sie hier.
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Gibt es Leihräder in Vorarlberg?
Ein öffentliches Leihradsystem gibt es derzeit nicht, es gibt aber mehrere private Anbieter. Informieren Sie sich bitte in Ihrer jeweiligen Region!
Carsharing
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Welche Anbieter und welche Form von Carsharing gibt es in Vorarlberg?
In Vorarlberg gibt es aktuell ausschließlich stationsbasiertes Carsharing. Anbieter sind CARUSO Carsharing und ÖBB Rail&Drive.
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Wie aktiviere ich das caruso MODUL für die VMOBIL Card und profitiere von der reduzierten Mitgliedsgebühr?
Das caruso Modul können Sie bei jeder Servicestelle des Verkehrsverbund Vorarlberg auf Ihre VMOBIL Card buchen lassen - egal ob als bestehende/r Kund:in oder Neukund:in von caruso carsharing (Neukund:innen müssen vor Ort noch den Kundenvertrag ausfüllen). Wir erhalten anschließend alle notwendigen Daten von der Servicestelle und schalten Sie dann im Normalfall innerhalb von 24 Stunden für caruso frei.
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Wie kann ich ein CARUSO Fahrzeug buchen?
Loggen Sie sich über www.carusocarsharing.com ein und Sie werden direkt zu den verfügbaren Fahrzeugen weitergeleitet. Wählen Sie das gewünschte Fahrzeug aus und reservieren Sie mit gedrückter linker Maustaste den bevorzugten Termin. Passen Sie die Zeit wenn nötig nochmals an und drücken Sie auf „Speichern“.
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Wie öffne ich das CARUSO Fahrzeug?
Ab Reservierungsbeginn kann das reservierte CARUSO Auto mit der Kundenkarte geöffnet werden. Dazu bitte die Kundenkarte an den Kartenleser bei der Windschutzscheibe halten. Der Kartenleser blinkt grün und das Auto öffnet sich.
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Wie starte ich das reservierte caruso-Auto?
Im Handschuhfach aller caruso carsharing Autos befindet sich eine Fahrzeuganleitung. In der Anleitung wird beschrieben, wie das Auto in Betrieb genommen wird, wie bei Zwischenstopps vorzugehen ist und wie das Auto am Ende der Reservierung zu hinterlassen ist. Zusätzlich finden Sie alle wichtigen Informationen zum Laden oder Verhalten bei Unfällen.
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Muss das Fahrzeug immer an denselben CARUSO-Standort zurückgestellt werden?
CARUSO betreibt stationsbasiertes Carsharing mit Elektrofahrzeugen. Dies setzt einen reservierten Parkplatz und eine entsprechende Ladeinfrastruktur voraus. Deshalb müssen die Fahrzeuge immer wieder an den Ausgangsstandort zurückgestellt und an die Ladesäule gehängt werden.
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Muss ich das E-Auto nach der Fahrt bei der CARUSO-Ladestation anstecken?
Am Ende einer Reservierung muss das E-Auto immer an den ursprünglichen Standort zurückgebracht und an die Ladestation angesteckt werden. Damit wird sichergestellt, dass die/der nächste NutzerIn auch ein geladenes Auto zur Verfügung hat.
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Kann ich meine caruso-Mitgliedschaft jederzeit kündigen?
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei caruso carsharing beenden möchten, schreiben Sie uns bitte ein E-Mail. Eine Kündigung ist immer quartalsweise möglich.
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Wie wird caruso carsharing abgerechnet?
Die gebuchten Reservierungen werden nach Reservierungsende abgerechnet und beim hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. Laufende Kosten (z.B. die monatliche Mitgliedsgebühr im Tarif CLASSIC) werden nach Erhalt der Monatsrechnung abgerechnet.
Die aktuellen Gebühren und Tarife finden Sie auf der Tarif- und Gebührenliste unter www.carusocarsharing.com