Neue Verkehrsregeln für mehr Sicherheit

Am 1. Oktober 2022 ist die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Neue Verkehrsregeln tragen zu mehr Sicherheit und hoffentlich besserem Miteinander auf unseren Straßen bei. Hier einige Neuerungen:

Quelle: plan b

•    Fahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrer:innen verpflichtend innerorts 1,50 Meter, außerorts 2,00 Meter Abstand einhalten.
•    LKW-Fahrer:innen dürfen dort, wo mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
•    Wer beim Radfahren ein Kind begleitet, darf jetzt auch neben ihm fahren – allerdings nicht auf Vorrangstraßen oder auf Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung.
Geeignete Kreuzungen, an denen Radfahrer:innen bei Ampeln trotz „Rot“ rechts abbiegen können, werden derzeit von den plan b-Gemeinden gemeinsam mit dem Land Vorarlberg geprüft. Ebenso werden die Möglichkeiten der Neuerung „Schulstraßen“ ausgelotet.

Mehr Infos zu den Neuerungen hier
 

Quelle: plan b